Japan fängt - angeblich zu wissenschaftlichen Zwecken - wieder Wale. Dies obwohl sich das Programm nach einem Urteil des Internationalen Gerichtshofs wissenschaftlich nicht rechtfertigen lässt.
Für den kommerziellen Fang von Großwalen gilt seit 1986 ein Moratorium. Ausnahmeregelungen gibt es für den Wissenschaftswalfang und für den Walfang indigener Völker zur Deckung des eigenen Bedarfs.
dpa/cd