Patienten in Europa können künftig selbst entscheiden, in welchem EU-Land sie zum Arzt gehen wollen. Nach langem Streit ist den Mitgliedstaaten bei der Liberalisierung der Gesundheitsversorgung in den wichtigsten Knackpunkten eine Einigung gelungen.
Belgien muss EU-Richtlinie durchbringen
Bei ihrem Treffen am Dienstag in Luxemburg beauftragten die Gesundheitsminister Belgien, die geplante EU-Richtlinie bis zum Jahresende unter Dach und Fach zu bringen. Belgien übernimmt im zweiten Halbjahr 2010 die EU-Ratspräsidentschaft und leitet damit sechs Monate alle Verhandlungen der europäischen Institutionen.
Die Richtlinie soll erstmals festschreiben, zu welchen Bedingungen sich Europäer in einem anderen EU-Mitgliedstaat behandeln lassen können.
Prinzipiell sollen geplante Krankenhaus- und Arztbesuche wie im Heimatland des Versicherten erstattet werden. Allerdings gilt ein «Genehmigungsvorbehalt», wenn eine angemessene Krankenhausbehandlung auch im eigenen Land möglich wäre.
Behandlung im Ausland
Nur ein Prozent aller Patienten in der EU werden derzeit im Ausland behandelt. Zwar gilt grundsätzlich das Prinzip des EU- Binnenmarktes und die freie Arztwahl, auch hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) wiederholt im Sinne der Patientenfreiheit geurteilt.
In der Praxis sind jedoch die Hürden hoch. Patienten müssen Vorabgenehmigungen einholen und können sich bei der Kostenerstattung nicht sicher sein.
dpa/okr