Auch die Entscheidung der Strafverfolger, den Niederländer nicht wegen Beihilfe zum Völkermord anzuklagen, sei gerechtfertigt gewesen, urteilte der Gerichtshof in Straßburg. Die Hinterbliebenen von drei Opfern hatten sich gegen diese Entscheidung gewehrt.
Im Juli 1995 ermordeten bosnisch-serbische Truppen in der UN-Schutzzone Srebrenica 8000 muslimische Jungen und Männer, nachdem sich die niederländische Blauhelm-Einheit kampflos ergeben hatte.
dpa/sh