Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat das weitreichende EU-Verkaufsverbot für Tierversuchs-Kosmetik bekräftigt. Die Richter entschieden, dass der Verkauf von Lippenstiften und Cremes in der EU generell verboten ist, wenn für die Entwicklung Tierversuche durchgeführt wurden.
Dabei ist es unerheblich, ob die Versuche im Ausland durchgeführt wurden oder die Produkte ursprünglich für einen anderen Markt als den europäischen bestimmt waren.
Hintergrund ist ein Verfahren in Großbritannien. Drei Unternehmen hatten Bestandteile von Produkten außerhalb der EU an Tieren getestet, um die Kosmetik in Japan oder China zu verkaufen. Daraufhin ging es um die Frage, ob die Waren auch nach Europa importiert werden dürfen. Britische Richter baten den Europäischen Gerichtshof deshalb festzustellen, ob das mit EU-Recht vereinbar ist.
Die EuGH-Richter argumentierten, der Verkauf scheine zwar dem reinen Wortlaut der relevanten EU-Verordnung nach möglich, Ziel der Regeln sei aber ein starker Tierschutz. Dieses Ziel sei in Gefahr, wenn sich die Vorschriften mit Tests im Ausland umgehen ließen. Es sei unerheblich, wo und zu welchem Zweck die Tierversuche ursprünglich durchgeführt wurden - wenn die Erkenntnisse daraus beim Einhalten der EU-Gesundheitsregeln eine Rolle spielten, könne der Verkauf verboten werden.
Seit 2013 ist der Verkauf von Tierversuchs-Kosmetik in der EU grundsätzlich verboten, die Versuche selbst sind schon länger nicht mehr erlaubt. Ausnahmen sieht die Verordnung nur unter "außergewöhnlichen Umständen" vor - bei ernsthaften Sicherheitsbedenken zu einem bestehenden Kosmetik-Bestandteil.
dpa/mh/km - Illustrationsbild: AFP