Bei einem der Angeklagten wurde zudem eine besondere Schwere der Schuld festgestellt. Er hatte die 17-jährige Gymnasiastin im August vergangenen Jahres nach Ansicht der Richter aus Angst vor Entdeckung mit Kabelbindern und Spanngurt erstickt. Sein Komplize wurde des Mordes durch Unterlassen schuldig befunden, weil er die Tat nicht verhindert hat.
Gegen das Urteil ist Revision möglich. Die Täter hatten Anneli nach Überzeugung der Kammer nahe dem elterlichen Haus entführt, um 1,2 Millionen Euro von ihrem Vater zu erpressen. An das Geld kamen sie aber nicht.
dpa/est