Damit soll die Rückforderung von Unterhaltskosten durch den sogenannten Scheinvater erleichtert werden. Maas sagte, mit dem Gesetz solle ein "angemessener Interessenausgleich" zwischen dem Scheinvater, dem biologischen Vater und der Mutter geschaffen werden.
Die Erfüllung des Regressanspruchs werde aber auf zwei Jahre begrenzt. Es wäre unangemessen, ein Familienleben über viele Jahre finanziell rückabzuwickeln, betonte Maas.
dpa/fs