Das sieht eine Reform der Militärgerichtsbarkeit vor, die vom Parlament in Ankara beschlossen wurde. Befugnisse und Verfahrensweise der Militärgerichte werden damit der im vergangenen Jahr beschlossenen Justizreform angepasst. Diese Justizrefom war eine Voraussetzung der Europäischen Union für den Beginn von Beitrittsverhandlungen mit der Türkei.
Dazu gehören unter anderem die Abschaffung der Todesstrafe und das Recht auf eine Wiederaufnahme von Verfahren, die vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg beanstandet werden. Die Zuständigkeiten der türkischen Militärgerichte in Kriegszeiten bleiben von der Gesetzesänderung unberührt.
Türkei reformiert Militärgerichtsbarkeit
In der Türkei können Zivilisten in Friedenszeiten nur noch vor ein Militärgericht gestellt werden, wenn sie eine militärische Straftat zusammen mit Armeeangehörigen begangen haben.