Der Zwischenfall ereignete sich demnach in etwa 1700 Metern Höhe über der Gemeinde Schwabhausen bei Dachau. Die mit vier Rotoren ausgestattete Drohne sei lediglich etwa zehn Meter neben der rechten Flügelspitze des Airbus unterwegs gewesen.
Im Falle einer Kollision wäre die Sicherheit der Passagiere erheblich gefährdet gewesen, betonte die Polizei unter Berufung auf die Airbus-Crew. Wer für den Flug der Drohne verantwortlich ist, war zunächst unklar.
Eine Annäherung an Luftfahrzeuge aller Art sei "nicht nur überaus gefährlich, sondern auch verboten", schrieb die Polizei. Bei einem gefährlichen Eingriff in den Luftverkehr drohten empfindliche Freiheitsstrafen.
dpa/fs