Als Gutachterin für einen Prozess am Europäischen Gerichtshof (EuGH) legte Sharpston am Mittwochmorgen ihre Beurteilung vor. Es ging um den Fall einer Muslimin in Frankreich, deren Arbeitgeber ihr das Tragen eines Kopftuches bei Kundenkontakten verboten hatte.
Der EuGH kann dem Gutachten der Generalanwältin in seinem Urteil folgen, muss dies aber nicht zwingend tun.
Die Beurteilung von Generalanwältin Sharpston unterscheidet sich von der ihrer Kollegin Kokott. Diese hatte Ende Mai im Fall einer belgischen Muslimin erklärt, dass Neutralität zu den Geschäftsregeln des Unternehmens gehöre und die Arbeiterin deshalb ihr Kopftuch ablegen müsse.
belga/dpa/jp - Bild: Eric Lalmand/BELGA