Die Befreiung von der Körperschaftssteuer sei als staatliche Beihilfe einzustufen, teilten die EU-Wettbewerbshüter am Freitag mit. Sie wollen nun prüfen, ob Frankreich und Belgien damit gegen EU-Recht verstoßen, indem sie ihren Häfen möglicherweise einen unlauteren Vorteil gegenüber Wettbewerbern in anderen EU-Staaten gewähren. In Belgien profitieren laut EU-Kommission die Häfen von Antwerpen, Brügge, Brüssel und Ostende.
Die EU-Kommission hat Frankreich und Belgien Anfang des Jahres aufgefordert, die Steuerprivilegien für Häfen abzuschaffen, was beide Länder ablehnten.
dpa/okr - Bild: Dirk Waem/BELGA