Darin wird erstmals der Grundsatz «Nein heißt Nein» festgeschrieben. Damit sollen die Rechte der Opfer von Sexualdelikten gestärkt und Grauzonen für Täter beseitigt werden.
Bisher ist eine Vergewaltigung nur strafbar, wenn der Täter sie mit Gewalt oder Androhung von Gewalt erzwingt. Künfig reicht es aus, wenn das Opfer seine Ablehnung durch Worte oder Gesten zum Ausdruck bringt.
dpa/est