Zudem stehe eine weitere Person im Fokus, zu deren Identität die Staatsanwaltschaft aber keine Angaben machte. Bei den Ermittlungen gehe es um den Vorwurf, dass Volkswagen die Finanzwelt womöglich zu spät über die Affäre informiert habe.
Die Staatsanwaltschaft betonte: "Ob sich der genannte Anfangsverdacht verdichtet oder entkräften lässt, hängt von dem Ergebnis der erforderlichen weiteren Ermittlungen ab." Es gelte die Unschuldsvermutung.
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