Der Deal, mit dem Mark Zuckerberg (31) zum Schutz seiner Privatsphäre ein Grundstück direkt an seinem Haus im Silicon Valley kaufte, könnte den Facebook-Gründer in den Gerichtssaal führen. Eine Richterin lehnte es am Donnerstag ab, die Klage eines Immobilien-Unternehmers mit Betrugsvorwürfen abzuschmettern.
Der Mann behauptet, er habe Zuckerberg einen Rabatt von 60 Prozent gewährt, weil der Facebook-Chef versprochen habe, ihn anderen Mitgliedern der Online-Elite vorzustellen. Das habe er nicht eingehalten. Zuckerbergs Seite bestreitet, dass er jemals etwas zugesagt habe. Die Richterin in San Jose entschied jedoch, dass E-Mails aus dem Zuckerberg-Lager durchaus die vor Gericht verhandelbare Frage aufwerfen, ob nicht Versprechen gebrochen wurden, wie aus Verfahrensunterlagen hervorgeht.
Das Gelände, um das es geht, grenzt an die Rückseite von Zuckerbergs Grundstück in Palo Alto. Die Vorbesitzer nahmen das Kaufangebot des Immobilien-Unternehmers an. Er bot der Klage zufolge Zuckerberg an, den gut 240 Quadratmeter großen Teil zu kaufen, der direkt an dessen Haus anschließt. Der Facebook-Gründer habe dann aber das gesamte Grundstück erwerben wollen.
Der Immobilien-Unternehmer hatte nach eigenen Angaben bereits ein Kaufangebot über 4,3 Millionen Dollar vorliegen - trat das Grundstück aber stattdessen im Dezember 2012 für 1,7 Millionen an Zuckerberg ab. Der Mann erklärt, Zuckerberg habe mündlich versprochen, sein Geschäft voranzubringen, indem er ihm seinen Bekannten vorstelle oder als Immobilien-Entwickler weiterempfehle. Nach Abschluss des Deals sei Zuckerberg für ihn aber nicht mehr erreichbar gewesen.
In den Unterlagen wird die E-Mail einer Zuckerberg-Mitarbeiterin zitiert, laut der der Facebook-Chef sich erinnert habe, dem Immobilien-Unternehmer "leichte" Hilfe in Aussicht gestellt zu haben. Zuvor ermutigte Zuckerberg seine Mitarbeiter in etwas abwertendem Ton, ein Treffen mit ihm als ein Lockmittel ("eine Karotte") einzusetzen, um einen guten Deal zu erreichen.
Die Zuckerberg-Seite erklärte auch, der Kläger habe vor dem Deal gar nicht genug Geld gehabt, um das Grundstück überhaupt selbst zu kaufen und vorher noch nie einen Immobilien-Deal abgeschlossen. Aus Sicht der Richterin spielte das jedoch keine Rolle für den Fall. Der Prozessbeginn ist für Anfang November angesetzt, allerdings legte am Donnerstag der Anwalt des Immobilien-Entwicklers sein Mandat wegen eines nicht näher beschriebenen Konflikts nieder.
Zuckerberg achtet sehr auf seine Privatsphäre. Im Jahr 2013 kaufte er drei weitere Grundstücke um sein Haus, weil Immobilien-Makler mit ihm als Nachbar geworben hätten. Laut Medienberichten lässt er zudem ein Haus in ruhiger Lage San Francisco aufwändig renovieren. Durch seinen Facebook-Anteil liegt das Vermögen des 31-Jährigen bei fast 40 Milliarden Dollar.
dpa/km - Bild: Susana Bates/AFP