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Fall Pistorius wird neu aufgerollt

10.12.201409:20
Richterin Thokozile Masipa
Richterin Thokozile Masipa

Paralympics-Star Oscar Pistorius muss erneut bangen. Seine Verurteilung zu fünf Jahren Haft wegen fahrlässiger Tötung wird auf den Prüfstand gestellt. Dem beinamputierten Sprinter könnte eine längere Gefängnisstrafe drohen.

Der Prozess gegen Paralympics-Star Oscar Pistorius wird neu aufgerollt. Um die Höhe des Strafmaßes wird es dabei aber zunächst nicht gehen. Richterin Thokozile Masipa ließ am Mittwoch eine Berufung zu, in der die Verurteilung des beinamputierten Sprinters wegen fahrlässiger Tötung überprüft werden soll. Die Staatsanwaltschaft will ihn wegen Mordes verurteilt sehen. Pistorius' Verteidiger hatten sich gegen ein Berufungsverfahren gewehrt.

Die Richterin ließ es nicht zu, auch das Strafmaß von fünf Jahren Haft, zu dem der 28-Jährige vor sieben Wochen in Pretoria verurteilt wurde, neu zu verhandeln. Deswegen können Pistorius' Anwälte keine Freilassung auf Kaution bis zum Berufungsprozess beantragen.

Sollte das Berufungsgericht in Bloemfontein Pistorius jedoch des Mordes schuldig befinden, könnte es laut Staatsanwaltschaft trotzdem eine höhere Gefängnisstrafe verhängen. Auf Mord stehen in Südafrika mindestens 15 Jahre Haft und höchstens lebenslänglich, was zumeist 25 Jahre Gefängnis bedeutet.

Pistorius hatte im Februar 2013 seine Freundin Reeva Steenkamp mit vier Schüssen durch eine geschlossene Badezimmertür getötet. Der Paralympics-Star beteuert, er habe einen Einbrecher im Haus vermutet. Nach dem gegenwärtigen Strafmaß von fünf Jahren Haft könnte der frühere Superstar schon nach weniger als einem Jahr aus dem Gefängnis entlassen und unter Hausarrest gestellt werden.

Entscheidung der Richterin begrüßt

Der Sprecher der Anklage, Nathi Mncube, begrüßte die Entscheidung der Richterin, eine Berufung zuzulassen. "Das ist es, was wir wollten." Nun sei das Berufungsgericht am Zug. "Sie müssen uns ein Datum geben", sagte er. Dies könne bis zu einem Jahr dauern.

Im Berufungsverfahren werden Anklage und Verteidigung ihre Positionen darlegen. Zeugen werden dort nicht neu vernommen, so dass ein Verfahren in der Regel nur wenige Verhandlungstage in Anspruch nimmt. Pistorius muss bei dem Prozess nicht anwesend sein.

Staatsanwalt Gerrie Nel hatte bei einer Anhörung am Dienstag gesagt, das bisherige Strafmaß sei "auf schockierende Weise" zu milde. Pistorius habe genau gewusst, was er tat, als er mehrfach durch die Badezimmertür schoss. Deswegen müsse er wegen Mordes verurteilt werden.

dpa/est - Bild: Kim Ludbrook (afp)

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