Die mehr als zwei Jahre alten Bilder seien nicht von öffentlichem Interesse, hatte der Neffe des britischen Unternehmer-Gurus Richard Branson argumentiert.
Der High Court in London, das höchste britische Zivilgericht, gab ihm am Dienstag Recht. Die "Sun"-Anwälte hatten erfolglos argumentiert, die Bilder, die den Mann "teilweise nackt" zeigten, seien ohnehin bei Facebook zu sehen gewesen.
Die Aufnahmen wurden von einem anderen Gast auf einer Motto-Party gemacht. Sie zeigten RocknRoll in "einer Verkleidung", wie seine Anwälte argumentierten.
Zum Zeitpunkt der Aufnahmen sei der Abgelichtete ein "relativer Nobody" gewesen, berechtigtes öffentliches Interesse an seiner Person sei erst durch die viel spätere Heirat mit Kate Winslet im Dezember 2012 aufgekommen.
dpa - Archivbild: Antony Dickson (afp)