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Kachelmann-Prozess: Freispruch aus Mangel an Beweisen

31.05.201110:16
Jörg Kachelmann ab dem 6. September vor Gericht
Jörg Kachelmann

Wettermoderator Jörg Kachelmann ist von einem Gericht in Mannheim vom Verwurf der Vergewaltigung freigesprochen worden. Die Richter folgten damit dem Antrag der Verteidigung. Beim Urteil gab es Applaus.

Das Landgericht Mannheim hat Jörg Kachelmann vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen. Das Urteil fiel nach dem Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten", da die Beweise gegen den Schweizer Wettermoderator nicht ausreichten. Das Gericht folgte mit dem am Dienstag verkündeten Spruch dem Antrag der Verteidigung.

Im Urteil hieß es, dass der 52-jährige Kachelmann für seine Zeit in Untersuchungshaft entschädigt werden soll. Die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse. Im Publikum gab es Applaus und Freudenschreie.

Bei dem Spruch handelt es sich um einen sogenannten Freispruch zweiter Klasse, weil im Prozess Aussage gegen Aussage stand und die Indizien gegen den Angeklagten nicht ausreichten. Kachelmann, der im Laufe des Verfahrens vorübergehend 132 Tage in Untersuchungshaft saß, konnte das Gericht als freier Mann verlassen.

Einer der spektakulärsten Prozesse Deutschlands

Eine langjährige Geliebte (38) hatte den TV-Moderator beschuldigt, er habe sie mit einem Messer bedroht und vergewaltigt. Kachelmann hatte die Vorwürfe stets bestritten. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von vier Jahren und drei Monaten für den Fernsehmoderator gefordert.

Kachelmann war im März 2010 am Frankfurter Flughafen festgenommen worden und kam Mitte 2010 wieder frei. Der von großem Medienrummel begleitete Prozess dauerte fast neun Monate. Kachelmann hatte in seiner Vernehmung vor dem Haftrichter und öffentlich immer seine Unschuld beteuert, vor Gericht allerdings nicht ausgesagt.

Seine Verteidiger hatten unter anderem auf Widersprüche in den Aussagen der Nebenklägerin hingewiesen, die zum Teil in ihren ersten Vernehmungen falsche Angaben gemacht hatte und diese später korrigierte. Auch die rechtsmedizinischen Gutachten ließen zum Teil den Schluss zu, dass sich die Frau ihre Verletzungen selbst zugefügt haben könnte.

Die Staatsanwaltschaft hatte hingegen bis zum Schluss eine Verurteilung Kachelmanns gefordert. Staatsanwalt Lars-Torben Oltrogge hatte in seinem Plädoyer eingeräumt, dass man alle Indizien auch anders werten könne. Die Staatsanwaltschaft hatte vorab angekündigt, sie wolle bei einem Freispruch höchstwahrscheinlich Revision einlegen.

dpa/jp/km - Archivbild: epa

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