Im Fall Kachelmann lassen sich die Spuren am angeblichen Tatmesser nicht eindeutig dem Angeklagten zuordnen. Dies erklärte ein Sachverständiger des Landeskriminalamts Baden-Württemberg vor dem Landgericht Mannheim.
Dem Fernsehmoderator wird vorgeworfen, er habe seine langjährige Geliebte vergewaltigt. Dabei soll er ihr laut Anklage ein Küchenmesser an den Hals gedrückt haben.
Eindeutige DNA-Spuren Kachelmanns auf dem Messer finden sich jedoch nicht, so der Gutachter. Allerdings ist es nach Auffassung des Sachverständigen auch möglich, dass im Nachhinein Spuren verloren gegangen sind.
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