8 Uhr 30 auf dem City-Parkplatz Eupen, direkt am Eingang zum Klinkeshöfchen: Ein Traktor der Stadt Eupen parkt verlassen (mindestens eine Stunde) auf dem Behindertenparkplatz - ohne Behindertenausweis. Kopfschütteln bei so manchem Passanten: Wo bleibt da die Vorbildfunktion?
Übrigens: Die Parkwächter der Stadt Eupen dürfen keine Knöllchen für das unberechtigte Parken auf Behindertenstellplätzen ausstellen. Schließlich kontrollieren die städtischen Beamten lediglich, ob die Parktickets in Ordnung sind.
Unrechtmäßiges Parken auf einem Behindertenparkplatz ist ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung und somit Sache der Polizei. Und da fällt das Knöllchen gesalzen aus: Mindestens 110 Euro beträgt das Standardbußgeld.
Theoretisch bedeutet das: Wer ein gültiges Parkticket zieht und sein Auto auf einem Behindertenparkplatz abstellt, läuft so gut wie keine Gefahr, von den städtischen Parkwächtern ein Knöllchen zu bekommen ... Wirre Wege der Gesetzgebung - auch die können wiederum für Kopfschütteln sorgen!
sd - Foto: BRF