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Nachbarn in Kleingarten erschossen - Angeklagter fühlte sich bedroht

04.09.201413:25

Im Streit um Rasenmäherlärm soll ein 61-Jähriger in einem Kleingarten in Trier seinen Nachbarn erschossen haben. Er habe den Tod des Rentners nicht gewollt, sagte der Angeklagte zum Prozessauftakt.

Im Prozess um einen erschossenen Kleingärtner in Trier hat der angeklagte 61-Jährige seine Tat bereut. "Dass alles so gekommen ist, tut mir unendlich leid", hieß es in einer persönlichen Erklärung, die zum Prozessauftakt am Donnerstag vor dem Trierer Landgericht von seinem Anwalt verlesen wurde. "Ich würde so gerne alles ungeschehen machen." Er habe seinen Nachbarn in der Kleingartenkolonie nicht töten wollen. Er habe sich von dem 68-Jährigen bedroht gefühlt. "Ich wollte einfach nur meine Ruhe haben", sagte er.

Die Anklage wirft dem Maurer vor, seinen Nachbarn Anfang März erschossen zu haben. Auslöser soll der Lärm gleich mehrerer Rasenmäher gewesen sein, die der Angeklagte auf seinem Grundstück laufen ließ. Das Opfer habe sich gestört gefühlt und mit einer Holzlatte auf die Mäher eingeschlagen. Daraufhin soll der 61-Jährige ein Gewehr aus seiner Laube geholt und dem 68-Jährigen in die Brust geschossen haben. "Dabei nahm er den Tod des Nachbarn billigend in Kauf", sagte Staatsanwalt Eric Samel. Das Opfer starb kurz danach an inneren Verletzungen.

Die Männer waren seit Jahren zerstritten. "Man war so verbittert, dass sich daraus eine Eigendynamik entwickelt hat", sagte der Anwalt des Angeklagten, Andreas Ammer. Die Streitigkeiten kamen schon mehrfach vor Gericht: Der 61-Jährige wurde bereits 2012 wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe von zehn Monaten verurteilt, weil er mit Pflastersteinen geworfen hatte. Der Prozess ist bis zum 7. Oktober terminiert.

dpa/ar

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