Der massive Polizeieinsatz bei einer "Blockupy"-Demonstration vor einem Jahr in Frankfurt am Main war rechtmäßig. Dies hat am Montag das Verwaltungsgericht Frankfurt entschieden. Wegen massiver Beeinträchtigungen der öffentlichen Sicherheit habe die Polizei eingreifen müssen, sagte der Vorsitzende Richter Rainald Gerster zur Begründung.
Am 1. Juni 2013 waren nahe der Europäischen Zentralbank (EZB) 954 Demonstranten fast zehn Stunden lang in einem Kessel festgehalten worden. Der Anmelder der Kundgebung, Werner Rätz, hatte gegen das Land Hessen geklagt, weil das Aufhalten des Protestzuges mit seinen rund 10.000 Teilnehmern aus seiner Sicht rechtswidrig war. Rätz kündigte nach dem Urteil an, vor den Kasseler Verwaltungsgerichtshof zu ziehen.
Richter Gerster sagte hingegen, aus dieser Gruppe heraus sei die Demonstration gestört worden, so dass sie von der Veranstaltung ausgeschlossen werden durfte.
Der massive Einsatz der Polizei hatte deutschlandweit Kritik ausgelöst. Später räumte Polizeipräsident Achim Thiel Fehler ein.
In der Verhandlung sagte ein Polizeivertreter, am frühen Morgen des Demonstrationstages habe das Landesamt für Verfassungsschutz vor möglichen Ausschreitungen gewarnt. Deshalb sei das Polizeikonzept geändert worden. Außerdem hätten Demonstranten massiv gegen Auflagen verstoßen. Es seien Feuerwerkskörper gezündet worden, und einige Teilnehmer seien vermummt gewesen. Diese Verstöße gegen Auflagen sah auch das Gericht.
dpa- Archivbild: Boris Roessler (afp)