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Ärger in Berlin: Fünf-Meter-Wände sollen vor Kinderlärm schützen

12.06.201418:42

Im noblen Berliner Villenviertel Dahlem schlagen die Wogen hoch. Eine Lärmschutzwand soll neue Luxuswohnungen von einer Skaterbahn abschirmen. Nicht nur das Deutsche Kinderhilfswerk zeigt sich empört.

Lärmschutzwände, die eine Luxuswohnanlage vor dem Krach von Kindern und Jugendlichen abschirmen sollen, erhitzen in Berlin die Gemüter. Das Deutsche Kinderhilfswerk sprach von einem Verstoß gegen die UN-Kinderrechtskonvention. Der Baustadtrat des Berliner Bezirks Steglitz-Zehlendorf, Norbert Schmidt, wies die Kritik zurück. Er betonte am Donnerstag, es sei darum gegangen, sowohl Wohnungsbau zuzulassen als auch eine Skaterbahn für Jugendliche zu erhalten, die eigentlich zu laut sei.

Die fünf Meter hohen Betonwände werden derzeit im Villenviertel Dahlem hochgezogen. Nach Fertigstellung fassen sie eine Skaterbahn und einen Sportplatz zu großen Teilen ein. Später sollen die Wände begrünt werden. Betroffen ist auch das Kinderhaus "Tom Sawyer", dessen Zugang verengt wird.

"Können Sie sich das Bild vorstellen, wenn ein Sechsjähriger vor einer fünf Meter hohen Wand spielt?", kritisierte die Leiterin der Einrichtung, Anne Pallada. Die meterhohen Wände hätten in der Nachbarschaft Empörung ausgelöst. "Die Skaterbahn ist laut, aber es gibt sie seit etwa zehn Jahren, noch nie hat es Beschwerden von Anwohnern gegeben", sagte Pallada.

Der Investor der neuen Wohnanlage verteidigte die Bauarbeiten. Die Firma Stofanel machte in einer Stellungnahme geltend, dass die Schallschutzwände der Vorbeugung möglicher Lärmklagen betroffener Nachbarn dienten. Ohne die von der Firma bezahlten Wände hätte es vom Bezirksamt keine Baugenehmigung gegeben.

"Es ist ein Skandal, dass das Wohl von Investoren und Bewohnern von Luxuswohnungen über den Interessen von Kindern und Jugendlichen steht", hatte der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerks, Holger Hofmann, am Mittwoch betont. Baustadtrat Schmidt bestritt die Vorwürfe. Das Gelände, auf dem jetzt die Neubauten entstehen, sei planungsrechtlich schon lange ein Wohngebiet, aber nur nicht bebaut worden.

dpa/rkr

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