Wer kann, der verbringt den Tag am See, im Pool oder eben in der kalten Badewanne. Wer arbeiten muss... tja, der muss einfach tapfer sein! Denn das Wort "Hitzefrei" kennt das Arbeitsrecht nicht. Allerdings gibt es einige rechtliche Grundlagen, die Arbeitgeber beachten müssen, wenn es so richtig heiß wird.
Hitze hin oder her: Ein Grund, Hammer und Stift fallen zu lassen, ist das nicht. Auch wenn ab 30 Grad die Konzentration deutlich nachlässt. Arbeitgeber haben allerdings ab einer Temperatur von 29 Grad einige Pflichten, um einen minimalen Arbeitskomfort zu gewährleisten.
Zum Beispiel:
- Für Erfrischung sorgen - und das kostenlos: Sei es mit Getränken oder Ventilaroren für frische Luft. Der eine oder andere hat sicher auch nichts gegen ein kühles Fussbad...
- Direkte Sonneneinstrahlung vermeiden: Firmen müssen an Fenstern, Oberlichtern oder Glaswänden einen Schutz vor der direkten Sonneneinstrahlung anbringen. Dies können etwa Jalousien sein.
- Für Schutzkleidung sorgen: Auf Baustellen und überall dort, wo körperlich gearbeitet wird, muss die Arbeitskleidung angepasst werden.
- Reduzierung der physischen Arbeitslast: So können alternative Arbeitsmethoden angeordnet werden.
- Anpassung der Arbeitszeiten: Alles eine Frage der Organisation - aber keine Verpflichtung seitens der Arbeitgeber.
Weitere Infos auf der Seite des Arbeitsministeriums unter der Rubrik "Bien être au travail", sowie auf zahlreichen Gewerkschaftsseiten
Aufruf
Schicken Sie uns Ihre besten Fotos von der Hitze und erzählen Sie uns, wie sie sich heute auf der Arbeit abkühlen! Entweder auf der BRF1-Facebookseite, per Mail an brf1@brf.be oder als Kommentar hier unten auf dieser Seite!
Archivbild: belga