In der Praxis geschieht es bereits häufig, dass Großwarenhäuser sich regelmäßig an karitative Organisationen oder an die so genannten Nahrungsmittelbanken wenden, um ihnen ihre unverkauften Esswaren zwecks Weitergabe an Bedürftige zur Verfügung zu stellen. Es gibt allerdings keine allgemeingültige Regelung.
Dies aber wollen sechs wallonische Parlamentarier, die einen Dekretvorschlag vorgelegt haben. Ihrer Ansicht nach könnte alles noch effektiver ablaufen, wenn man die Angelegenheit gesetzlich regelt, das heißt, wenn man die Geschäfte zwingt, ihre unverkauften Lebensmittel Bedürftigen zur Verfügung zu stellen.
Die Geschäftswelt reagiert unterschiedlich auf den Vorstoß. Bei Carrefour zum Beispiel findet man es gut, dass dadurch noch mehr Leute in den Genuss von Produkten kommen könnten, für die ihnen ganz einfach das Geld fehlt. Bei Colruyt hingegen reagiert man negativ. Auch die Neutrale Selbständigen-Gewerkschaft ist skeptisch.
Archivbild: Herwig Vergult (belga)