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System der kommunalen Ordnungsstrafen erweitert

03.10.201218:06
Öffentliche Trunkenheit kann ab sofort geahndet werden
Öffentliche Trunkenheit kann ab sofort geahndet werden

Kleine Ordnungswidrigkeiten können künftig schneller geahndet werden. Die Föderalregierung hat sich am Mittwoch auf die Erweiterung der so genannten kommunalen Ordnungsstrafen verständigt. Diese sollen dabei helfen, bei Problemen wie Lärmbelästigung oder öffentlicher Trunkenheit Abhilfe zu schaffen.

Die kommunalen Ordnungsstrafen sollen für mehr Sicherheit in den Gemeinden sorgen und die Gerichte entlasten. Statt von einem Richter wird das Bußgeld von den Gemeinden verhängt. Dafür in Frage kommen verschiedene Ordnungswidrigkeiten wie etwa Lärmbelästigung, Vandalismus und das Tragen eines Ganzkörperschleiers.

Ab jetzt können auch die öffentliche Trunkenheit und das Falschparken auf Fahrradspur oder Zebrastreifen geahndet werden, sowie die Missachtung der Schulpflicht.

Das Mindestalter für die Verwaltungsknöllchen wurde gesenkt - und zwar von 16 auf 14 Jahre. Außerdem wurden die Höchstbeträge der Bußgelder erhöht: für Erwachsene beträgt die Strafe in dem Gesetzesvorschlag jetzt maximal 350 Euro, für Minderjährige 175 Euro. Statt einer Geldstrafe können auch ein zeitliches Platzverbot oder eine Arbeitsstrafe verhängt werden.

Die Ordnungsstrafe erteilen dürfen nur Polizisten und befugte Stewards, hinzukommen sollen aber noch verschiedene Beamte von Regionen und Provinzen. Kritiker befürchten bereits Willkür und Machtmissbrauch.

Archivbild: Miguel Angel Molina (afp)

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