Zu Inhalt wechseln
  • BRF Nachrichten
  • BRF1
  • BRF2
  • Mediathek
  • Unternehmen
  • BRF1 Livestream
  • BRF2 Livestream
  • BRF Podcast
  • Wetter
  • Verkehr
  • iconfacebook-1
  • iconyoutube-1
  • instagram
  • linkedin2
BRF Nachrichten
  • Home
  • Regional
    • Alle Gemeinden
    • Amel
    • Büllingen
    • Burg-Reuland
    • Bütgenbach
    • Eupen
    • Kelmis
    • Lontzen
    • Raeren
    • St. Vith
  • National
  • International
  • Sport
    • Fußballergebnisse
  • Meinung
    • Kommentar
    • Presseschau
  • Kultur
    • Bücher
    • Kino
    • Kunst
    • Medien
    • Musik
  • 80 Jahre BRF
-

Kinoschütze vor Amoklauf wegen Drohungen von Uni geflogen

24.08.201211:40

Stück für Stück werden immer mehr Details über den Amokschützen im Kino von Aurora bekannt. Es gab Warnzeichen - Wochen, bevor er im Juli das Blutbad anrichtete.  

Der mutmaßliche Kinoschütze von Aurora, James Holmes, ist einige Wochen vor seinem tödlichen Amoklauf wegen Drohungen von der Universität von Colorado verbannt worden. Das enthüllte die Staatsanwaltschaft nach Angaben der "Denver Post" am Donnerstag bei einer gerichtlichen Anhörung in Centennial.

Dem 24-jährigen Holmes wird vorgeworfen, bei dem Überfall während einer Premiere des neuen "Batman"-Films am 20. Juli in Aurora zwölf Menschen getötet zu haben. Fast 60 weitere wurden verletzt.

Nach dem Bericht der Zeitung bestätigten die Anklagevertreter bei der Anhörung - fünf Wochen nach dem Amoklauf - auch, dass die Unileitung die Polizei über die Drohungen informierte und Holmes die Schlüsselkarte entzog, die ihm den Zugang zum Campus der medizinischen Fakultät ermöglicht hatte. Hier hatte Holmes Neurowissenschaften studiert. Die Universität sei ungefähr zu der Zeit aktiv geworden, als der junge Mann bei einer wichtigen mündlichen Prüfung durchgefallen sei, hieß es weiter. Die Prüfung habe am 7. Juni stattgefunden, ungefähr sechs Wochen vor dem Blutbad.

Die Staatsanwälte enthüllten laut "Denver Post" die Details um ihren Antrag auf Einsicht in zahlreiche Universitätsunterlagen, darunter Prüfungsergebnisse zu untermauern. Sie erhoffen sich dadurch Einblicke in das Tatmotiv.

In einem weiteren Hearing am 30. August wollen die Ankläger erreichen, dass sie ein Notizbuch einsehen dürfen, das Holmes nur Tage vor dem Amoklauf seiner Psychiaterin geschickt haben soll. Die Verteidigung ist aber strikt dagegen und verweist dabei auf den Schutz des Vertrauensverhältnisses zwischen Arzt und Patienten.

dpa/est - Archivbildm: RJ Sangosti (afp)

Nach oben
  • Home
  • Regional
  • National
  • International
  • Sport
  • Meinung
  • Kultur
  • 80 Jahre BRF

Neuigkeiten zum BRF als Newsletter

Jetzt anmelden
Sie haben noch Fragen oder Anmerkungen?
Kontaktieren Sie uns!
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Kontakt
  • Barrierefreiheit
  • Cookie-Zustimmung anpassen

Design, Konzept & Programmierung: Pixelbar & Pavonet

Cookie Hinweis

Wir nutzen Cookies, um die Funktion der Webseite zu gewährleisten (essentielle Cookies). Darüber hinaus nutzen wir Cookies, mit denen wir User-Verhalten messen können. Diese Daten teilen wir mit Dritten. Dafür brauchen wir Ihre Zustimmung. Welche Cookies genau genutzt werden, erfahren Sie in unseren Datenschutzbestimmungen.

Nur essentielle Cookies zulassen Alle Cookies zulassen
  • BRF1
  • BRF2
  • Mediathek
  • Unternehmen
  • Home
  • Regional
    • Alle Gemeinden
    • Amel
    • Büllingen
    • Burg-Reuland
    • Bütgenbach
    • Eupen
    • Kelmis
    • Lontzen
    • Raeren
    • St. Vith
  • National
  • International
  • Sport
    • Fußballergebnisse
  • Meinung
    • Kommentar
    • Presseschau
  • Kultur
    • Bücher
    • Kino
    • Kunst
    • Medien
    • Musik
  • 80 Jahre BRF
  • Wetter
  • Verkehr
  • iconfacebook-1
  • iconyoutube-1
  • instagram
  • linkedin2
  • BRF1 Livestream
  • BRF2 Livestream
  • BRF Podcast
Podcast
-