Die Mystikerin und Äbtissin Hildegard von Bingen (um 1098 bis 1179) ist von der katholischen Kirche in den Heiligenstand erhoben worden. Das teilte die Deutsche Bischofskonferenz am Donnerstag in Bonn mit. Sie wurde auf Anordnung von Papst Benedikt XVI. in den Heiligenkalender der römisch-katholischen Kirche aufgenommen.
Eine Heiligsprechung im eigentlichen Sinne sei dies aber nicht. Denn eine Heiligsprechung sei ein liturgischer Akt in einem Gottesdienst, bei dem ein Dekret verlesen werde. Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Robert Zollitsch, begrüßte die Aufnahme in den Heiligenkalender. Er freue sich, dass die bedeutende Persönlichkeit der Hildegard von Bingen damit nochmals besondere Würdigung erfahre.
In einer Stellungnahme der Abtei St. Hildegard in Rüdesheim hieß es, der Papst habe Hildegard damit der ganzen Kirche als leuchtendes Beispiel des Glaubens und der Heiligkeit vor Augen gestellt. Es habe sieben verschiedene Anläufe und insgesamt fünf Päpste bedurft, um die "Causa Hildegardis" nun zu einem glücklichen Ende zu führen. Damit werde die herausragende Lebensleistung Hildegards und ihr unermüdlicher Einsatz für die Weitergabe des Glaubens gewürdigt.
Hildegard von Bingen gilt als eine der bedeutendsten Frauen des Mittelalters. Sie komponierte, dichtete und schrieb Bücher, die sich unter anderem mit Heilkunde beschäftigten. Wegen ihrer Heilkräfte und ihrer göttlichen Visionen wurde sie weithin bekannt, sogar Kaiser Friedrich Barbarossa bat sie um Rat. Gegen große Widerstände gründete sie 1150 ein nur von Frauen bewirtschaftetes Kloster auf dem Rupertsberg bei bei Bingen am Rhein.
Von Christian Schultz, dpa