Die Staatsanwaltschaft hatte seine Entlassung gefordert, da er gegen seinen Arbeitsvertrag verstoßen habe.
Der Vorfall liegt bereits einige Jahre zurück. Der Mann ist Amateurfotograf und hatte die Erlaubnis eingeholt, im Gerichtsgebäude Fotos machen zu dürfen. Aktfotos in einem Gebäude des Öffentlichen Dienstes gingen der Staatsanwaltschaft allerdings zu weit.
Gegen den Hobby-Fotographen laufen auch noch ein strafrechtliche Ermittlungen.
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