Der Ermittlungsrichter setzte die 18-jährige Schweizerin später gegen Auflagen auf freien Fuß. Ihr wird nach Medienberichten vom Dienstag die Beschädigung spanischen Kulturguts zur Last gelegt.
Die Alhambra ist eine Burganlage in der südspanischen Stadt Granada. Sie gehört zum Weltkulturerbe und ist mit 2,3 Millionen Besuchern im Jahr die meistbesuchte Touristenattraktion in ganz Spanien.
Die junge Schweizerin war vom Wachpersonal erwischt worden, als sie mit einem Fingernagel ein Herz in eine Gipswand ritzen wollte. Herbeigerufene Polizeibeamte nahmen die Frau fest.
Erst im August 2011 hatte sich ein ähnlicher Fall ereignet. Ein Soldat aus Jordanien hatte seinen Namen in eine Wand geritzt. Er wurde zu einer Geldbuße und zu Schadensersatz verurteilt.
dpa - Bild: Odd Andersen (belga/afp)