Unter welchen Bedingungen?
Der Arbeitssuchende muss mehrere Bedingungen gleichzeitig erfüllen. Er muss/darf:
- als voll entschädigter Arbeitssuchender beim Arbeitsamt eingetragen sein
- mindestens ein Jahr Wartegeld oder Arbeitslosenunterstützung in den letzten zwei Jahren erhalten halben
Bemerkung: wenn dieses Studium auf einen Beruf vorbereitet, für den ein bedeutender Mangel an Fachkräften besteht (eine Liste solcher Berufe ist beim LfA erhältlich), reicht es, einen Tag arbeitslos zu sein. Diese Liste wird jährlich für jede Region aktualisiert.
- nicht bereits im Besitz eines Hochschul- oder Universitätsdiploms sein, außer wenn der Direktor des LFA entscheidet, dass dieses Diplom nur sehr wenig Chancen auf dem Arbeitsmarkt bietet
- eine Ausbildung oder ein Studium seit mindestens zwei Jahren beendet haben
Was bedeutet das konkret für dich?
Wenn du die oben genannten Bedingungen erfüllst, um weiterhin Anrecht auf Arbeitslosenunterstützung zu haben, kannst du deinen Antrag auf Freistellung für ein Studium beim LfA deines Wohnortes stellen. Nach der Zustimmung des LfA kannst du dein Studium aufnehmen, ohne die Pflichten des Arbeitssuchenden erfüllen zu müssen: Du bist nicht mehr verpflichtet, jede vernünftige Arbeit anzunehmen, du musst nicht mehr als Arbeitssuchender eingetragen sein, du brauchst dem Arbeitsamt nicht mehr zur Verfügung zu stehen. Du kannst dich ganz deinem Studium widmen und weiterhin Arbeitslosenunterstützung erhalten.
Für welches Studium gilt das?
Der Unterricht muss in einer Unterrichtsanstalt erteilt werden, die von einer der drei belgischen Gemeinschaft anerkannt, organisiert oder bezuschusst wird. Privatkurse oder Schulen im Ausland sind nicht erlaubt. Der Unterricht muss vorwiegend tagsüber vor 17.00 Uhr stattfindet. Das Studium muss von gleichem oder höherem Niveau als das bereits absolvierte Studium sein oder von Hochschul- oder Universitätsniveau sein.
Muss ich das Studium bestehen?
Ja, die Freistellung wird immer nur für ein Schuljahr (inkl. Ferienzeit) bewilligt und wird nur verlängert bzw. erneuert, wenn das Studienjahr bestanden wurde. Man kann nur ein einziges Mal in den Genuss einer solchen Freistellung kommen.
Weitere Infos
Für weitere Informationen kannst du dich an deine Zahlstelle wenden: Hilfszahlstelle für Arbeitslosenunterstützung (HfA oder CAPAC in fr.), oder an eine Gewerkschaft.
Weitere Informationen erteilt auch das LfA (oder ONEM in fr.)
Vervierser Strasse 12
4700 Eupen
087 / 56 09 40
info.eupen@capac.fgov.be.
Im Internet findest du alle Infos unter www.onem.be : auf „Dokumentation – Infoblätter -...“ klicken.
Quellen
Infor Jeunes, Le Billet, „Reprendre des études et maintenir ses droits au chômage", www.onem.be