Befristung der Arbeitslosenbezüge: Ausnahme für aktuelle Auszubildende in Mangelberufen denkbar
Bei der zeitlichen Befristung der Arbeitslosenbezüge auf höchstens zwei Jahre soll es eine temporäre Ausnahme geben. Das hat die Regierungspartei N-VA mitgeteilt. Demnach sollen Arbeitslose, die bereits mit einer Ausbildung für einen Mangelberuf begonnen haben, von der Befristung ausgenommen werden, bis sie ihre Ausbildung beendet haben.