Raerener Geschäftsordnung: Einzelne Punkte nicht rechtens - Fraktionen einigen sich auf Weiterentwicklung
Einige Punkte der Raerener Geschäftsordnung sind nicht rechtens. Zu dem Schluss ist die DG als zuständige Aufsichtsbehörde nach einer Prüfung der Geschäftsordnung gekommen. Grundlage der Prüfung war eine Beschwerde der Opposition, bestehend aus "Mit Uns" und "SPplus".