N-VA fordert ärztliche Bescheinigung ab dem ersten Krankheitstag
Wer wegen Krankheit bei der Arbeit fehlt, soll schon ab dem ersten Krankheitstag ein ärztliches Attest vorlegen. Das fordert die N-VA in einem neuen Gesetzesvorschlag. Zurzeit dürfen Arbeitnehmer bis zu zwei Tage im Jahr ohne ärztliches Attest bei der Arbeit fehlen.