Zugunglück von Buizingen: Lokführer, SNCB und Infrabel müssen vor Polizeigericht
Wegen des Zugunglücks von Buizingen vor acht Jahren müssen sich der Lokführer, die SNCB und Infrabel vor einem Polizeigericht verantworten. Das hat die Ratskammer von Brüssel am Freitagmittag entschieden.