Bekanntlich steckt der Teufel im Detail. Bei Mietnebenkosten ist das nicht anders. Gesetzlich steht nämlich nur fest, dass der Vermieter für den Immobilienvorabzug aufkommen muss. Für alle anderen Nebenkosten können die Vertragspartner festlegen, wer was übernimmt. Die VSZ Ostbelgien rät deshalb dem Mieter genau zu schauen, was der Mietvertrag vorsieht.
Und eins vorne weg: Mietnebenkosten und Reparaturarbeiten sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Als Faustregel gilt: Kleinere Reparaturarbeiten, wie das Warten der Heizung oder das Reinigen des Kamins, übernimmt der Mieter, größere Arbeiten sind Sache des Vermieters.
Mietnebenkosten, wie Wasser, Strom, Gas, Heizung, Telefon inklusive Anschlussgebühren und Verbrauchererfassungskosten gehen eindeutig zu Lasten des Mieters. Hinzu kommen Gemeindesteuern und Müllsteuer.
Versicherung, Heizung, Wasser
Ganz wichtig ist, dass der Mieter in Belgien eine Feuerversicherung in ausreichender Höhe abschließt.
Für Heizungskosten gibt es verschiedene Möglichkeiten, den Verbrauch zu messen. Das kann ein so genannter Kalorienzähler sein oder ein elektronisches Gerät, das die Temperatur des Heizkörpers misst.
In Bezug auf Wasser hat der Vermieter die Möglichkeit über die Wasserversorgungsgesellschaft einen separaten Wasserzähler pro Wohnung kostenlos anbringen zu lassen. Dies aber nur, wenn es technisch einfach zu regeln ist.
Die Anbringung eines separaten Wasserzählers kann nur in seinem Sinne sein: Wenn der Vermieter die Wasserversorgungsgesellschaft innerhalb von 30 Kalendertagen nach dem Mietwechsel die Identität des neuen Mieters und den Index mitgeteilt hat, muss er nicht mehr für die ungezahlten Wasserrechnungen des Mieters aufkommen.
Reelle Mietnebenkosten
Ein ganz wichtiges Thema sind die reellen Mietnebenkosten. Unter reellen Mietnebenkosten versteht man ganz einfach jene Kosten für den effektiven Verbrauch, die dann auch im Mietvertrag festgelegt sind. Beispielsweise der Verbrauch von Heizöl oder Gas.
Wenn der Mieter der Meinung ist, dass die Kosten ungerecht verteilt sind, kann er durchaus einen Gegenvorschlag machen.
Reelle Mietnebenkosten müssen nicht nur separat aufgeführt, sondern vor allen Dingen auch belegt werden. Probleme entstehen, wenn beispielsweise keine Belege existieren oder die Abrechnung einfach zu spät gemacht wird.
Wohnen mehrere Mietparteien in einem Haus, reicht es, wenn diese einen Blick auf die Rechnungen werfen können. Ansonsten muss der Vermieter eine Kopie der Rechnungen schicken.
Leider sagt das Gesetz nicht, wann der Vermieter die Abrechnung schicken muss. Deshalb ist es gut, wenn für die Abrechnung eine Frist im Mietvertrag festgelegt wird.
Infos
Wenn Sie mehr zum Thema ?Mietnebenkosten? erfahren möchten, dann rufen Sie die Verbraucherschutzzentrale an unter der Rufnummer 070/22 25 20.
Stand: 10. Januar 2007