Es herrscht ein harter Konkurrenzkampf in der Telefon- und Internetbranche, denn jeder Kunde wird heiß umworben. Sobald aber ein Vertrag abgeschlossen wurde, ist der Service häufig mangelhaft. Die Verbraucherschutzzentrale wird immer wieder mit Klagen überhäuft, wo Verbraucher sich über schlechten Service der Telefon- und Internetanbieter beklagen.
Woran liegt das?
Das fängt oft schon zu Hause an. Der Verbraucher sollte auf jeden Fall vermeiden, am Telefon einem Vertrag zu zustimmen. Hat er es dennoch getan, gilt ein Rücktrittsrecht von 7 Werktagen, nachdem der Verbraucher die Unterlagen erhalten hat. Ganz wichtig: Auf der ersten Seite des Vertrags muss dieses Rücktrittsrecht vermerkt sein. Und zwar fett gedruckt und eingerahmt. Ist dies nicht der Fall, gilt ein Rücktrittsrecht von 3 Monaten.
Etwas anderes ist es, wenn der Service zu wünschen übrig lässt. Sehr oft wird ein so genanntes Paket verkauft, d.h. Telefon- und ADSL-Anschluss in einem, zu äußerst günstigen Konditionen.
Häufig kommt es vor, dass bei einem Anbieterwechsel die versprochenen Leistungen nicht erbracht werden. So sind manche Kunden tagelang telefonisch von der Außenwelt abgeschlossen oder müssen wochenlang auf ihren ADSL-Anschluss warten, weil der Kundendienst völlig überlastet ist.
Ein anderes Problem ist der ADSL-Anschluss selbst. Bei Vertragsunterzeichnung ist alles kein Problem, doch im Nachhinein hapert es oft an der technischen Umsetzung: So kann die Sprachqualität beeinflusst sein oder die versprochene Datenmenge kommt nicht über die Leitung. Ganz zu schweigen von der verlangsamten Übertragungsgeschwindigkeit, die der Nutzer eines PC dann beim Einschalten des Internet entdecken muss.
Die Verbraucherschutzzentrale weist daraufhin, dass bei Feststellung eines versteckten Mangels der Käufer das Recht hat, dass die Ware repariert oder ersetzt wird. Ist beides nicht möglich, hat er das Recht auf eine angemessene Preisminderung oder die Auflösung des Vertrags und die Rückerstattung der Kosten.
Konkret
Gibt?s Probleme mit dem Anbieter, sofort per Einschreiben die Beanstandungen begründen und eine Frist angeben. Kommt der Anbieter seinen Verpflichtungen nicht nach, dann wenden Sie sich am besten an die Verbraucherschutzzentrale oder an einen Anwalt.
Worauf Sie achten sollten
Überlegen
Nehmen Sie sich Zeit beim Vertragsabschluss. Vermeiden Sie einen Vertrag direkt am Telefon abzuschließen. Sollten Sie doch einen Vertrag per Telefon abgeschlossen haben, gilt ein Rücktrittsrecht von 7 Werktagen ab Erhalt der Unterlagen zur Bestätigung des Vertragsabschluss.
Auf der ersten Seite muss dieses Rücktrittsrecht vermerkt sein. Und zwar fett gedruckt und eingerahmt. Ist dies nicht der Fall, gilt ein Rücktrittsrecht von 3 Monaten.
Wechseln
Der Wechsel wird beim neuen Anbieter beantragt. Für die Kündigung des alten Anbieters sind Sie aber zuständig. Der neue Anbieter kann mit der Kündigung beauftragt werden. Sie müssen Frist gerecht kündigen, wenn Sie nicht mit Entschädigungsforderungen wegen Vertragsbruch vom alten Anbieter belästigt werden wollen.
Die Kündigung immer per Einschreiben verschicken. Die Dauer des Vertrags und die Kündigungsfrist können Sie den Allgemeinen Geschäftsbedingungen entnehmen.
Probleme
Bei Ärger mit dem Anbieter, wie nicht funktionierendem Anschluss, sollten Sie sofort Ihre begründete Beanstandung ebenfalls per Einschreiben an den Anbieter verschicken. In diesem Einschreiben geben Sie eine Frist an. Ignoriert der Anbieter Ihre Beanstandung, dann wenden Sie sich an die Verbraucherschutzzentrale oder an einen Anwalt.
Auch wenn ein Vertrag ohne Ihre Einwilligung abgeschlossen wurde, wenden Sie sich per Einschreiben an den Anbieter. Fordern Sie einen Beweis für den Vertragsabschluss. Kann der Anbieter diesen Beweis nicht erbringen, ist der Vertrag nicht gültig.
Klagen
Falls kein anderes Mittel zur Verfügung steht, bleibt nur der Weg zum Friedensgericht. oder Service Médiation Télécommuniations, dafür muss sich aber der Verbraucher zuerst schriftlich beim Anbieter beschwert haben.