Ob Kaliumhydrogensulfit oder Natriumascorbat, kaum jemand kennt sich aus im Dschungel der Lebensmittel-Zusatzstoffe. Mehr als 300 E-Nummern sind in der Europäischen Union zugelassen und es werden immer mehr.
Zusatzstoffe findet man in Lebensmitteln als Verdickungsmittel, Farbstoffe, Konservierungsmittel, aber auch Süßstoffe kommen immer öfter vor. Weitere Zusatzstoffe sind Geschmacksverstärker oder Säuerungs- und Antioxidationsmittel. Seit Januar 2009 ist eine neue europaweite Gesetzgebung in Kraft.
Rund ein Dutzend EU-Regeln befasst sich derzeit mit der Verwendung von Zusatzstoffen in Lebensmitteln. Das Regelwerk trägt dazu bei, dass Lebensmittel auf dem europäischen Markt leichter angeboten werden können. Aber es soll dem Verbraucher auch mehr Sicherheit geben.
Zusatzstoffe vom Markt genommen
So wurden Lebensmittelzusatzstoffe vom Markt genommen, wie beispielsweise der Konservierungsstoff "Biphenyl". Dieses Mittel hat in Tierversuchen gezeigt, dass es bei hoher Konzentration zu inneren Blutungen und Organveränderungen kommen kann.
Nur rechtmäßig zugelassene Lebensmittelzusatzstoffe dürfen in Nahrungsmitteln eingesetzt werden. Die Zulassung erfolgt auf der Basis einer Bewertung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit, kurz EFSA genannt. Problematisch ist nur die fachspezifische Ausdrucksweise, die der normale Verbraucher gar nicht versteht.
Ratgeber
Ein Ratgeber der Verbraucherzentrale soll Licht ins Dunkel bringen. Er heißt "Was bedeuten die E-Nummern?", enthält eine komplette Liste der Stoffe und gibt anschaulich Erklärungen und Bewertungen. So findet man zum Beispiel über 150 Zusatzstoffe, die unbedenklich sind. Das können dann Pflanzenauszüge sein oder mineralische Bestandteile, die der Gesundheit auf gar keinen Fall einen Schaden zuführen.
Bei 50 Stoffen muss bei Allergikern, Asthmatikern oder auch Personen, die unter Neurodermitis leiden, gesagt werden: hier wird?s kritisch! Denn nicht alle Lebensmittel dürfen Zusatzstoffe enthalten. Dazu gehören beispielsweise reine Buttermilch, Kaffee, Speisequark oder pasteurisierte Sahne.
Nach der neuen EU-Verordnung sind Zusatzstoffe in unverarbeiteten Erzeugnissen verboten genauso wie Süß- und Farbstoffe in Lebensmitteln für Babys und Kinder.
Problematisch wird es, wenn Zusatzstoffe nicht gekennzeichnet werden müssen. Das ist der Fall, wenn sie keine technologische Wirkung mehr im Endprodukt haben. Zum Beispiel bei Kartoffelpüree, das während der Verarbeitung mit Phosphat versehen wurde, damit es nicht bräunlich wird, da muss es hinterher nicht auf der Tüte stehen, weil dieses Phosphat nur bei der Verarbeitung gewirkt hat, aber nicht mehr im Endprodukt.
Dann gibt es noch die 25-Prozent-Richtlinie. ZSie sieht vor, dass Einzelbestandteile nicht gekennzeichnet werden müssen, die weniger als 25 Prozent ausmachen, zum Beispiel eine Fruchtzubereitung. Auf der Verpackung findet man dann nur "Joghurt mit Fruchtzubereitung". Mögliche Aroma-, Farb- oder Konservierungsstoffe müssen nicht genannt werden.
Ein weiter Weg
Wer Lebensmittel mit wenigen Zusatzstoffen kaufen will, kann sich beispielsweise für Bio-Produkte entscheiden. Trotzdem: Auch Produkte aus konventionellem Angebot müssen für die Verbraucher durchschaubar sein.
Die Forderung der VSZ Ostbelgien ist jedenfalls klar: Sie möchte grundsätzlich, dass alles auf der Verpackung drauf steht, was drin ist. Doch bis dahin ist es noch ein langer Weg...