In der Silvesternacht wird ausgelassen gefeiert und das neue Jahr mit dem traditionellen Mitternachts-Feuerwerk begrüßt.
Doch durch Leichtsinn, Unachtsamkeit und vor allem durch zuviel Alkohol kommt es leider in jedem Jahr zu zahlreichen Verletzungen und erheblichen Sachschäden.
Zudem machen Feuerwerk und Knallkörper die Neujahrsnacht zum akustischen Ausnahmezustand. Nicht alle haben ihre helle Freude an Lärm und organisierten Geknalle.
Für kranke Menschen, Kleinkinder und nicht zuletzt für die Haustiere ist der Lärm eine Zumutung. Und was da oben in der Luft explodiert, ist alles andere als gesund.
Was ist erlaubt?
Doch wenn schon geknallt wird, dann sollten aber auch die richtigen Feuerwerkskörper benutzt werden. Verboten sind nach Angaben des Wirtschaftsministeriums Böller und großkalibrige Raketen.
Aber auch solche Spielereien wie ?Römische Kerzen? und ?Bengalisches Feuer?, deren Sprengstoffgewicht 75, beziehungsweise 100 Gramm überschreiten, haben nichts auf der Silvesterparty verloren.
Wovon lasse ich die Finger?
Die Verbraucherschutzzentrale warnt auch vor nicht zugelassener Billigware vor allem aus Osteuropa und China. Diese Feuerwerkskörper sind oft nicht amtlich geprüft und enthalten ein Vielfaches der zulässigen Sprengstoffmenge.
Am besten sollte ganz auf Knaller verzichtet werden, denn laut wird es ohnehin. Hörschäden sind nämlich nach Verbrennungen die zweithäufigste Verletzung in der Silvesternacht.
Explodierende Feuerwerkskörper können in einem Abstand von zwei Metern Spitzenpegel von 145 bis 160 Dezibel erreichen. Das entspricht der Lautstärke von einem Presslufthammer.
Was ist beim Kauf zu beachten?
Wer sich jedoch die Freude am eigenen Feuerwerk und der Silvesterparty nicht verderben lassen möchte, der sollte ein paar Sicherheitsmaßnahmen beachten.
Ganz wichtig ist da die Gebrauchsanweisung für Feuerwerkskörper. Ist sie unverständlich, so haben diese Produkte in den Regalen nichts zu suchen. Laut Gesetz muss die Gebrauchsanweisung in der Sprache der Region erfolgen, wo diese Feuerwerkskörper auch verkauft werden.
Zugelassen sind nur Feuerwerkskörper der Klasse ?B? und sie dürfen nicht unter 16 Jahren verkauft werden.
Was ist beim Abfeuern zu beachten?
Feuerwerkskörper nie auf Menschen richten, Raketen immer im Freien und niemals aus der Hand abbrennen. Außerdem dürfen die Raketen grundsätzlich nur senkrecht und aus sicheren Behältern abfeuert werden, wie bspw. aus leeren Flaschen im Getränkekasten.
Falls Feuerwerkskörper einmal versagen, sollte man niemals versuchen, sie erneut zu zünden. Blindgänger lieber liegen lassen und zur Sicherheit mit einem Wassereimer löschen.
Doch nicht nur beim Feuerwerk um Mitternacht, sondern gerade auch bei der Silvesterparty in den eigenen vier Wänden kann schnell ein Brand entstehen. Besonders beliebt bei der Party daheim ist das Funken sprühende Tischfeuerwerk. Beim Abbrennen muss jedoch darauf geachtet werden, dass das ?Highlight? des Abends auf einer feuerfesten Unterlage steht.
Zwei Grundregeln
Im Grunde genommen lassen sich die Sicherheitstipps auf zwei Grundregeln beschränken: Gebrauchsanweisung lesen und einhalten und keine Experimente wagen.
Und noch ein Rat zum Schluss: Knallkörper niemals im Bündel abbrennen oder nach dem Anzünden in der Hand behalten! Denn dabei kann man sicher mehr als nur die Finger verbrennen.
Sinnvolle Rufnummern und Adressen
Notruf: 112
Militärklinik Reine Astrid
Rue Brune 1, 1120 Neder-over-Hembeek
Tel. 02/268 62 00
Fondation Nationale pour l?Aide aux Grands Brûlés
Chaussée de Vleurgat 221, 1050 Brüssel
Tel. 02/649 65 89