Nicht-essenzielle Auslandsreisen wieder erlaubt - Nachverfolgung der Test- und Quarantänepflicht verstärkt

Am Montag sind die ersten Lockerungen nach der Verhängung der sogenannten "Osterpause" in Kraft getreten. Neben der zumindest teilweisen Wiederöffnung der Bildungseinrichtungen für den Präsenzunterricht bedeutet das vor allem eins: Es darf wieder ins Ausland gereist werden – und zwar ohne dafür einen triftigen Grund haben zu müssen. Das ändert allerdings nichts daran, dass die epidemiologische Lage im Ausland problematisch bis extrem gefährlich bleibt.