Sprachengesetzgebung: Frankophoner Häftling darf nicht in Brügge einsitzen
Ein Gericht in Brüssel hat den belgischen Staat dazu aufgefordert, einen französischsprachigen Häftling unverzüglich aus seiner Einzelhaft im Gefängnis von Brügge zu entlassen. Die Strafvollzugsbehörde habe bei der Unterbringung des Gefangenen gegen das Gesetz für den Sprachengebrauch verstoßen. Das Urteil könnte Konsequenzen für andere Gefangene haben. In Brügge sitzen mehrere französischsprachige Terrorverdächtige ein.