Brustkrebs: Rückerstattungen für nicht-anerkannte Kliniken gestrichen
Chirurgische Brustkrebsbehandlungen sollen künftig nur noch dann erstattet werden, wenn sie in einer der 72 in Belgien zugelassenen Brustkliniken stattfinden. Eine Studie hatte ergeben, dass Brustkrebspatientinnen, die in einer nicht-anerkannten Klinik behandelt werden, ein 30 Prozent höheres Sterberisiko haben.