Paasch: Für die Grenzgänger bleibt alles, wie es ist
Neben der bevorstehenden Öffnung der Innengastronomie hat der Konzertierungsausschuss vor allem die Reisevorschriften verabschiedet. Für Grenzgänger gilt auch nach dem 1. Juli die sogenannte 48-Stunden-Ausnahmeregelung.
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