Einstweilige Verfügung gegen die Corona-Maßnahmen: Menschenrechtsliga über Bedeutung und Folgen

Das Brüsseler Erstinstanzgericht hat geurteilt, dass die Rechtsgrundlage für die derzeit geltenden Coronavirus-Schutzmaßnahmen "nicht ausreichend solide" ist. Eingereicht worden war die Klage von der frankophonen und der flämischen Menschenrechtsliga - und die sind natürlich sehr erfreut über das Urteil.