Ahndung von Corona-Vergehen: Generalprokuratoren einigen sich auf gemeinsame Marschrichtung
Die Generalprokuratoren haben sich auf eine gemeinsame Marschrichtung bei der Ahndung von Verstößen gegen Corona-Regeln geeinigt. Demnach werden die Strafen für die Teilnehmer und vor allem die Organisatoren sogenannter Lockdown-Partys deutlich erhöht. Zugleich verständigten sich die höchsten Magistrate des Landes auf Grundbedingungen für Wohnungsbetretungen durch die Polizei
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