Staatsrat kippt Corona-Gottesdienstverbot: Zufriedenheit und Unverständnis

Gottesdienste sind seit Anfang November – bis auf wenige Ausnahmen mit strengen Auflagen – untersagt, um die Ausbreitung des Coronavirus zu stoppen. Dieses Verbot ist aber unverhältnismäßig und verstößt gegen das Grundrecht auf freie Religionsausübung: Das hat am Dienstagabend der Staatsrat geurteilt. Mit seiner Entscheidung stößt der Staatsrat aber nicht nur auf Zustimmung.